ANERKENNUNG DER DEUTSCHEN SCHULLAUFBAHN DURCH DIE GENERALITAT DE CATALUNYA
Die Schüler*innen der DSB schließen Ihre Schullaufbahn mit dem Deutschen internationalen Abitur und dem spanischen Titel „Bachillerato“ ab.
Die Note des Deutschen Internationalen Abiturs wird als Zugangsberechtigung für die spanische Universität verwendet (entspricht der Note der allgemeinen Phase der EBAU [Evaluación del Bachillerato para el Acceso a la Universidad]).
Auf Wunsch können die Schüler *innen auch die spanische spezifische Hochschulaufnahmeprüfung ablegen. Entsprechende Vorbereitungskurse (Cursos de Preparación Universitaria) können an der DSB belegt werden.
Der Hauptschulabschluss und das erfolgreiche Absolvieren der Klasse 10 sowie der Realschulabschluss („mittlerer Schulabschluss“) der DSB ist sowohl in Deutschland als auch in Spanien, als 4º de E.S.O. (Enseñanza secundaria obligatoria), anerkannt.
Schüler*innen, die in eine dieser Jahrgangsstufen der Deutschen Schule aufgenommen werden, benötigen nach der zurzeit gültigen Gesetzgebung¹ keine Anerkennung ihrer bisherigen Schullaufbahn (convalidación). Ihre Zuweisung zu einem bestimmten Jahrgang erfolgt ihrem Alter entsprechend und nach den allgemein üblichen Kriterien.
Bei der Anmeldung sollten sich die Eltern aber schon überlegen, ob sie an der Anerkennung interessiert sind, und das entsprechende Blatt unterschreiben.
¹ Erlass vom 16.12.2002 – BOE vom 28.12.2002
Schüler*innen, die in eine dieser Jahrgangsstufen in die Deutsche Schule eintreten, müssen bei ihrer Anmeldung schriftlich erklären, ob sie die Anerkennung ihrer Schullaufbahn durch die spanisch-katalanischen Behörden wünschen oder ob sie auf diese Anerkennung verzichten (renuncia). Diese Erklärung ist von den Eltern zu unterschreiben.
Falls die Anerkennung gewünscht wird, sind die deutschen Versetzungszeugnisse ab Klasse 7 im Original vorzulegen. Die Dirección Técnica begleitet alle Schüler*innen und Eltern durch die Antragstellung und informiert die Schüler*innen über ihren Ausbildungsweg und darüber, wie im Einzelfall zu verfahren ist.
Alle Schüler*innen mit dem Abitur erhalten die Zugangsberechtigung zur spanischen/katalanischen Universität, wenn sie den entsprechenden Antrag an die UNED stellen.
Wenn sie außerdem das Fach Historia de España in 11 und 12 besucht haben, können sie den spanischen Abschluss des „Bachillerato“ beantragen.
SPANISCH – NACHFÜHRUNTERRICHT
Der Nachführunterricht Spanisch (NUS) ist für neu angekommene Schüler*innen gedacht, die noch nicht über ausreichende Kenntnisse für die Teilnahme am regelmäßigen Spanischunterricht verfügen.
Das Fach ist grundsätzlich auf das Erlernen des mündlichen und schriftlichen Sprachgebrauchs unter Berücksichtigung der notwendigen grammatikalischen Kenntnisse für jede Schul- und Leistungsstufe ausgerichtet.
Die Arbeit erfolgt in kleineren Gruppen unter Berücksichtigung der sprachlichen Entwicklung jeder Schülerin/jedes Schülers. Der Nachführunterricht fängt mit dem Schuljahr im September an und findet parallel zu den Spanischstunden im Klassenverband statt.
KATALANISCHUNTERRICHT - DISPENS-UND AUFNAHMEREGELUNGEN
Kinder mit begrenztem Aufenthalt können auf schriftlichen Antrag der Eltern vom katalanischen Sprachunterricht befreit werden.
Im Beratungsgespräch bei der Dirección Técnica sind die Eltern darauf hinzuweisen, dass mit der Befreiung vom katalanischen Sprachunterricht eine Anerkennung der Studien durch das spanisch-katalanische Erziehungsministerium nicht mehr möglich ist.
Im 1. Jahr:
Vorrang hat die Nacharbeit in Spanisch, Englisch und evtl. Weiteren Fächern.
Die Teilnahme am Katalanisch-Unterricht ist fakultativ bis Klasse 6. Ab Klasse 7 und bis Klasse 10 ist Katalanisch verpflichtend, wenn die Anerkennung durch die spanisch-katalanischen Behörden erwünscht ist.
Im 2. Jahr:
Die Teilnahme am Katalanisch-Unterricht ist obligatorisch; Beurteilung des individuellen Lernfortschritts (nota orientativa) in der Grundschule und Oberschule).
Im 3. und 4. Jahr:
Obligatorische Teilnahme am Katalanisch-Unterricht; Leistungsbewertung mit Bonusregelung.
Information für Gymnasium, Realschule, Hauptschule
Haupt- und Realschüler*innen:
Klassen 7 und 8: das bisher gültige Bonusverfahren wird beibehalten, zusätzlich wird ein 1/3 Bonus für HR-Schüler gewährt.
Gymnasium:
Klasse 9: Diejenigen Schüler*innen, die aus dem Niveau II der 8. Klasse kommen (principiants) und am 4-stündigen Unterricht teilnehmen, erhalten einen Bonus von 2/3 Note im Halbjahreszeugnis und von 1/3 Note im Jahreszeugnis.
Klasse 10: wird ein Schüler gymnasial beschult, erhält er einen Bonus von 2/3 Note im Februar und von 1/3 Note im Juni.