Deutsche Schule Barcelona > Anmeldung zur DS Barcelona

Einstieg in die Schule

Die Deutsche Schule Barcelona steht im Wesentlichen deutsch-, spanisch- und katalanischsprachigen Schülern offen.

Für Schülerinnen und Schüler (Grundschule beziehungsweise Oberschule), die aus dem deutschen Schulsystem überwechseln, ist der Eintritt in jeder Jahrgangsstufe bis zu Beginn der 11. Klasse möglich.

Spanisch- bzw. katalanischsprachige Kinder mit geringen Deutschkenntnissen können den Bildungsgang nur im Kindergarten beginnen oder nach den „Cursillos“ in die 5. Klasse der Neuen Sekundarstufe eintreten.

Über die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern entscheidet im Einzelfall die Schulleiterin.

Ansprechpartnerin im Sekretariat der Schule ist Frau Wickers (Auskünfte, Anforderung der erforderlichen Anmeldungsunterlagen, etc…). Das Formular für den Antrag zur Aufnahme und weitere Informationen finden Sie auf dieser Homepage.

Schulgeld

Nachstehend teilen wir Ihnen die neuen Schulgeldsätze mit Wirkung vom 1. 9. 2012:

  Schuljah 2012/2013 Monatliche Quoten
Kindergarten 4.590,- € 459,00 €
Grundschule Klasse 1-4 4.410,- € 441,00 €
Oberschule Klasse 5-8 4.440,- € 444,00 €
Oberschule Klasse 9-12 4.540,- € 454,00 €

Bei einer Neuanmeldung wird eine einmalige Einschreibegebühr in Höhe von  1.250,-€ erhoben. Diese wird, nach schriftlicher Bestätigung der Aufnahme, nicht zurückerstattet. Die Einschreibegebühr wird dem Konto der Stiftung der Deutsche Schule Barcelona gutgeschrieben. Die Eltern erhalten eine Spendenquittung  für die Steuererklärung (Renta). Somit ist eine steuerliche Rückerstattung in Höhe von 25% (312,50 €) möglich.

Schulgeld-Ermäßigungen

In Fällen  sozialer Härte und temporären finanziellen Schwierigkeiten kann auf Antrag das Schulgeld ermäßigt werden. Die Anträge müssen für jedes Schuljahr bis spätestens zum 15. Juli neu gestellt werden. Im ersten Jahr nach Neuaufnahme in die Schule kann kein Antrag auf Schulgeldermäßigung gestellt werden. Formulare sind in der Verwaltung erhältlich.  Der Kindergarten ist von Ermäßigungen ausgeschlossen.

Zahlungsweise

Das Schulgeld wird in 10 Monatsraten bezahlt. Die erste Zahlung eines Schuljahres ist im Monat September fällig. Die Beträge werden über die Bank belastet.

Mahnverfahren

Eltern, die mit der Zahlung des Schulgeldes im Rückstand sind, werden mit einer Zahlungsfrist gemahnt. Nach zweimaliger schriftlicher Mahnung wird für jeden unbezahlten Monatssatz eine Verwaltungsgebühr von  20,00 € erhoben. Bleibt die Mahnung weiterhin erfolglos, kann der betreffende Schüler kurzfristig vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Der Schulvereinsvorstand behält sich vor, geeignete Schritte zu unternehmen.

Abmeldung

Abmeldungen müssen schriftlich  einen Monat vor dem letzten Schultag des Schülers erfolgen. Abmeldeformulare sind in der Verwaltung erhältlich.
Für jeden  angefangenen Monat, in dem die Schule noch besucht wird, ist das volle Schulgeld zu zahlen.
Ab Monat Mai wird bei Austritt aus der Schule das Schulgeld bis Ende Juni eingezogen.
Nach Schulabschlüssen (Abitur, Realschulabschluss) wird das Schulgeld ebenfalls bis zum Ende des Schuljahres entrichtet (10 Monate insgesamt pro Schuljahr).
Bei einer Wiederanmeldung ist die Einschreibegebühr erneut zu zahlen.

Der Vorstand